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   OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13   

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https://dejure.org/2014,16566
OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13 (https://dejure.org/2014,16566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2014 - 4 U 230/13 (https://dejure.org/2014,16566)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 4 U 230/13 (https://dejure.org/2014,16566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rechtsgrundlosigkeit von geleisteten Überzahlungen für Eisenbahnstrecken unter Berücksichtigung öffentlichen Preisrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Bereicherungsansprüchen wegen nicht dem öffentlichen Preisrecht entsprechenden Abrechnungen für das Vorhalten von Eisenbahnstecken

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199
    Beginn der Verjährung von Bereicherungsansprüchen wegen nicht dem öffentlichen Preisrecht entsprechenden Abrechnungen für das Vorhalten von Eisenbahnstecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Preisrecht kann auch auf Bauverträge Anwendung finden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Öffentliches Preisrecht frei vertraglich vereinbar

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliches Preisrecht kann auch auf Bauverträge Anwendung finden! (IBR 2014, 530)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07

    Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13
    Von mehreren ungesicherten Forderungen bietet die Forderung eine geringere Sicherheit, die früher verjährt (BGH, NJW 2009, S. 1071).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13
    Die Klageerweiterung unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, MDR 2010, S. 1011) im Berufungsverfahren nicht den Anforderungen an eine Klageänderung im Sinne des § 533 ZPO.
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13
    Ein Gläubiger, der einen Bereicherungsanspruch verfolgt, hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und vom Fehlen des Rechtsgrundes, d.h. von den Tatsachen, aus denen dessen Fehlen folgt, weiß (BGH, Urteil vom 29.01.2008, XI ZR 160/07, Rn. 26, zit. nach Juris).
  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13
    Demgegenüber ist es nicht notwendig, dass der Gläubiger aus den Tatsachen, die die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm erfüllen, auch die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH, Urteil vom 08.05.2008, VII ZR 106/07, Rn. 12, zit. nach Juris).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23.01.2014, VII ZR 177/13, Rn. 13 m.w.N., zit. nach Juris) erfordert die Verwirkung neben dem Zeitmoment ein Umstandsmoment, d.h. besondere Umstände, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 4 U 230/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23.01.2013, VIII ZR 61/12 Rn. 48 m.w.N., zit. nach Juris) kann die für einen Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis des Gläubigers aber nur angenommen werden, wenn eine Feststellungsklage aufgrund der dem Gläubiger bekannten Tatsachen so viel Erfolgsaussicht hat, dass sie ihm zumutbar ist.
  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 22 B 16.1447

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Preisüberprüfung

    Aus einem Verstoß gegen das Höchstpreisprinzip resultierende Bereicherungsansprüche entstehen mit der Bezahlung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber (OLG Frankfurt, U.v. 28.5.2014 - 4 U 230/13 - juris Rn. 22; ähnlich OLG Koblenz, B.v. 30.10.2013 - 2 U 1116/12 - juris Rn. 33 ["mit der vollständigen Zahlung"]).

    Von einem Verstoß gegen das in § 1 Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 statuierte gesetzliche Verbot und von der sich daraus ergebenden Teilnichtigkeit des betroffenen Rechtsgeschäfts hinsichtlich des nicht rechtskonformen Selbstkostenpreises hat ein öffentlicher Auftraggeber dann positive Kenntnis, wenn ihm entweder ein Preisprüfungsbericht zugegangen ist, in dem die Nichteinhaltung der für die Ermittlung von Selbstkostenpreisen geltenden Regelungen (§ 8 VO PR Nr. 30/53 in Verbindung mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten) in nachvollziehbarer Weise aufgezeigt wird, oder ihm unabhängig hiervon Unterlagen zur Verfügung stehen, aus denen eine rechtswidrige Abrechnung "ohne weiteres ersichtlich" ist (OLG Frankfurt, U.v. 28.5.2014 - 4 U 230/13 - juris Rn. 23).

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